Um unsere Wasservorkommen in besonderer Weise vor Verschmutzung zu schützen, sind die Anlagen zur Trinkwassergewinnung, wie z. B. unsere Brunnen von einem Wasserschutzgebiet umgeben.
In diesem amtlich festgelegten Gebiet sind alle Aktivitäten, die das Grundwasser gefährden könnten, verboten. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist nur unter Auflagen erlaubt. Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften wird überwacht und die Nichteinhaltung wird geahndet.