Digitale Wasserzähler

Umstellung der Hauswasserzähler von mechanischen Flügelradzählern auf digitale Ultraschallzähler mit Zählerfernauslesung

Bisher wurden herkömmliche, mechanisch betriebene Hauswasserzähler eingebaut. Diese hatten bzw. haben eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind diese turnusmäßig auszubauen und durch neue Zähler zu ersetzen. 

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Büchenbach-Aurach-Gruppe setzt daher ab Februar zur Erhebung der Grund- und Verbrauchsgebühren die Messtechnik der „digitalen fernauslesbaren Ultraschallzähler“ ein. Gemäß § 19a Wasserabgabesatzung (WAS) ist der Zweckverband berechtigt, elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 7 Gemeindeordnung (GO) einzubauen und zu betreiben. Nach Art. 24 der Gemeindeordnung können Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen der Fernauslesung widersprechen.

Sollten Sie Ihren Funkwasserzähler ausschalten, teilen Sie uns bitte selbständig bis Anfang Dezember jeden Jahres Ihren Wasserzählerstand mit.

 

Technische Beschreibung zu den fernauslesbaren Wasserzählern: Technische Beschreibung

Konformitätserklärung, Broschüre und Datenblatt als PDF zum Download unter Diehl Metering GmbH: https://www.diehl.com/metering/de/produkte-services/wasserzaehler/hydrus-20-de/ 

 

Warum eine Umstellung der Wasserzähler sinnvoll ist?

Fortschritt durch den Einsatz neuer Technologie 

Ultraschallzähler messen den Durchfluss nicht mehr mittels Flügelrad im Wasserstrom, sondern durch Ultraschall-technologie. Ultraschallzähler haben dadurch eine viel höhere Messgenauigkeit.

Fortschritt durch den Einsatz neuer Technologie 

Ultraschallzähler messen den Durchfluss nicht mehr mittels Flügelrad im Wasserstrom, sondern durch Ultraschall-technologie. Ultraschallzähler haben dadurch eine viel höhere Messgenauigkeit.

Kein Verschleiß & Erhöhung der Eichgültigkeit

Der neue Zähler verzichtet auf bewegliche Teile und bietet daher keinen Raum für Verschleiß. Aufgrund seiner hochwertigen Qualität kann auf mindestens einen Zählerwechsel verzichtet werden und die Eichgültigkeit kann auf bis zu 15 Jahre erhöht werden.

Turnusmäßige Ablesung der Zähler erfolgt über Funk 

Die stichtagsgenaue Funkablesung spart Zeit und Kosten und vereinfacht das Ableseverfahren für die Abnehmer enorm. Schätzungen und Nachlesungen von falsch gemeldeten Zählerständen entfallen und kein Abnehmer muss sich Zeit für den Ableser oder das Ablesen nehmen.

Der Zähler beinhaltet einen elektronischen Datenspeicher
Erfasste Zählwerte, wie bspw. Tagesdurchflussmenge sowie Fehler- und Alarmereignisse können für bis zu 512 Tage im Gerät gespeichert werden. Diese Daten können nur direkt vor Ort am Zähler im Beisein und mit Zustimmung des Kunden ausgelesen werden, um evtl. Unstimmigkeiten oder Verbrauchsabweichungen bei der Abrechnung der Wassergebühren zu erklären.